Hast du dir schon den Handwerkerbonus 2017 gesichert?

Hast du dir schon den Handwerkerbonus 2017 gesichert?

Die österreichische Bundesregierung stellt auch 2017 wieder bis zu 20 Mio. Euro für die Förderung von Handwerkerleistungen zur Verfügung. Eine dementsprechende Information wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen Anfang November 2016 unter www.findok.bmf.gv.at veröffentlicht. Mit dem „Handwerkerbonus“ erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu 600 Euro für die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung, wenn dabei Leistungen eines Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch genommen werden. Anträge können nur solange gefördert werden wie Budgetmittel vorhanden sind. Informationen zum noch vorhandenen Förderungsbudget finden Sie im Download-Bereich auf der rechten Seite.

So funktioniert der „Handwerkerbonus“

  • Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben.
  • Pro AntragstellerIn und Jahr kann für EIN Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) EIN Förderungsantrag gestellt werden. Wird das Förderungsbudget vor Ende der Einreichfrist vollständig ausgeschöpft, wird die Aktion beendet und eine Antragstellung bzw. Auszahlung weiterer Förderungen ist nicht mehr möglich.
  • Gefördert werden ausschließlich Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten. Der Leistungszeitraum und das Datum der eingereichten Endrechnungen müssen im Zeitraum 01.06.2016 bis 31.12.2017 liegen.
  • Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen möglich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Endrechnung bereits vorliegen und die Rechnungssumme an den Handwerker bzw. das befugte Unternehmen bezahlt worden sein. Dies ist mittels Überweisungsbeleg, Kontoauszug, Beleg gemäß §132a BAO (z.B.: Registrierkassenbeleg) usw. nachzuweisen. Die Kosten für die Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung mindestens 200 Euro (exkl. Umsatzsteuer) betragen.
  • Die Förderung beträgt pro Wohnobjekt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (=Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro.

 

Alle geforderten Antragsunterlagen sind gesammelt an eine Bausparkassenzentrale zu übermitteln. Anträge können auch bei einer zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filiale zur Weiterleitung an eine Bausparkassenzentrale abgegeben werden.

Zum Antragsformular: https://www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerde...

Quelle: /www.meinefoerderung.at/hwbweb/